29.07.2020

Der komba Fachbreich Erziehung informiert:

© 3dman_eu / pixabay.com
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Regelbetrieb in KiTas ab 17.08.2020

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) hat am 28.07.2020 im Rahmen einer Pressekonferenz die Pläne für den letzten Öffnungsschritt von Kindertageseinrichtungen vorgestellt: Ab dem 17.08.2020 soll demnach der Regelbetrieb unter Beachtung des Infektionsschutzes wieder aufgenommen werden.

 

Begründet wird dieser Schritt unter anderem damit, dass das aktuelle Infektionsgeschehen dies aus heutiger Sicht zulässt. Zudem steht das Erfordernis frühkindlicher Bildung im Zuge der Bildungsgerechtigkeit im Mittelpunkt. Auch geht von Kindern nach derzeitiger Kenntnis kein erhöhtes Infektionsrisiko aus.


Was heißt Regelbetrieb zur Pandemiezeit?

Mit der neuen Regelung sind alle bisherigen Einschränkungen aufgehoben.


Das heißt, dass das ab 01.02.2020 geltende neue Kinderbildungsgesetz (KiBiz) mit der Öffnung im Regelbetrieb am 17.08.2020 in vollem Umfang gilt. Umgekehrt bedeutet es wiederum, dass die „Handreichung für die Kindertagesbetreuung in einem eingeschränkten Regelbetrieb nach Maßgaben des Infektionsschutzes aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie“ ab dem 17.08.2020 nicht mehr gilt.


Dies hat u.a. zur Folge, dass

 

  • die Vorgaben der Betriebserlaubnis einzuhalten sind,
  • die strikte Trennung von Gruppen nicht mehr eingehalten werden muss,
  • vorgesehene pädagogische Konzepte wieder umgesetzt werden können,
  • die Kinder wieder im vertraglich vereinbarten Umfang betreut werden und
  • sollte der personelle Mindeststandard in einer Kindertageseinrichtung nicht eingehalten werden können, dies vom Träger dem jeweiligen Landesjugendamt nach § 47 SGB VIII anzuzeigen ist und Lösungen für die bestmögliche Aufrechterhaltung des Betreuungsbetriebs zu entwickeln sind. Soweit nicht anders regelbar, kann es hier zu Einschränkungen der Betreuung kommen.

 

Es gelten auch ab dem Regelbetrieb die Regelungen zu den Mindestfachkraftstunden des neuen KiBiz.


Noch für August wurde seitens des MKFFI eine neue Personalverordnung angekündigt, die berücksichtigen soll, dass es pandemiebedingt zu personellen Einschränkungen kommen kann.


Das MKFFI hat nun „Empfehlungen für die Kindertagesbetreuung im Regelbetrieb in Zeiten der Pandemie“ herausgegeben. Danach sind die wesentlichen Hygienemaßnahmen weiterhin gültig, wie z.B.

 

  • Abstandsregelungen zwischen Erwachsenen,
  • Das Tragen einer Mund-Nasen-Abdeckung, soweit der Abstand nicht eingehalten werden kann,
  • Gründliches Reinigen der Kontaktflächen,
  • Konsequente Handhygiene,
  • Nachverfolgbarkeit der Kontakte,
  • Konsequentes mehrmaliges Lüften von Räumlichkeiten sowie
  • Einhaltung der Hust- und Niesetikette.

 

Fachkräfte einer Kindertageseinrichtung können sich bei Vorliegen eines Corona-Verdachtsfalles oder eines bestätigten Falles sofort testen lassen.


Zudem können sich alle Fachkräfte alle 14 Tage bis zu den Herbstferien kostenlos auf eine SARS-CoV-2-Infektion testen lassen.


Kritik an neuer Personalverordnung

Die komba gewerkschaft nrw hat bereits im Laufe der seit Mai 2020 schrittweisen Öffnung von Kindertageseinrichtungen gegenüber des MKFFI ihre Befürchtungen vor einer zu schnellen Öffnung geäußert. Besonders jetzt ist nach Ansicht der komba gewerkschaft nrw zunächst die Entwicklung des Infektionsgeschehens nach der sommerferienbedingten Reisezeit abzuwarten. Daher hat die komba gewerkschaft nrw mehrfach eine Einführung des Regelbetriebs frühestens zum 01.09.2020 gefordert.


Besonders kritisch sieht die komba gewerkschaft nrw jedoch die geplante Öffnung und Neufassung der Personalverordnung. Die geplante Öffnung der Regelung hinsichtlich der Fachkraft-stunden bei nicht ausreichend vorhandenen Fachpersonal soll zwar pandemiebedingt befristet bis zum 01.08.2021 sein, dennoch birgt sie – insbesondere nach den verschiedenen Einschränkungen der vergangenen Zeit-, das Risiko einer Qualitätsminderung der Kindertagesbetreuung sowie eine deutlich höhere Belastung der pädagogischen Fachkräfte.


Zudem wurden die Gewerkschaften bei der Erarbeitung der Personalverordnung bisher nicht vollumfänglich beteiligt. Auch diese Beteiligung wurde erneut gegenüber dem MKFFI und Minister Dr. Joachim Stamp eingefordert.


Schutz der Beschäftigten sicherstellen

Die komba gewerkschaft nrw hat gegenüber dem MKFFI und dem zuständigen Minister Stamp mehrfach betont, dass der Schutz der Beschäftigten in Kindertagesstätten eindeutig vor Tempo hinsichtlich weiterer Öffnungsschritte stehen muss.


Die Gesundheit der Beschäftigten ist die wichtigste Voraussetzung dafür, dass der nun beginnende Regelbetrieb funktioniert. Daher sind die bisher getroffenen Vorkehrungen zum Infektionsschutz in den Einrichtungen unbedingt einzuhalten. Zur Entlastung der Fachkräfte ist von den Trägern die Möglichkeit zu nutzen, Alltagshelfer/innen einzustellen, um die aufwändigen Hygiene- und Desinfektionsarbeiten zu übernehmen. Diese dürfen jedoch nicht für pädagogisches Arbeiten eingesetzt werden.


Der Umgang mit kranken Kindern, insbesondere bei Schnupfen, wird, trotz der klaren Empfehlung des MKFFI, eine große Herausforderung für die Kitas darstellen. Auch hier gilt: der Infektionsschutz muss im Vordergrund stehen.

 

Das Thema „kranke Kinder in der Kita“ war schon vor der Pandemiezeit für alle Beteiligten konfliktbeladen.


Die Ausweitung der möglichen jährlichen Krankheitstage für Kinder, die Eltern zustehen, wäre eine Möglichkeit, Eltern und Kitas in dieser Situation zu unterstützen. Auch dies hat die komba gewerkschaft nrw in Gesprächen mit Minister Stamp deutlich angesprochen.


Die nun möglichen regelmäßigen, kostenlosen Testungen, die komba-Mitglieder in der Vergangenheit immer wieder gefordert haben, sind nun ab August auf freiwilliger Basis möglich. Sie sind ein probates Mittel, um den Beschäftigten eine gewisse Sicherheit zu vermitteln. Es muss jedoch klare organisatorische Regelungen vor Ort geben, damit die Beschäftigten wissen, wann und wo die Testungen möglich sind.


Wir als komba gewerkschaft nrw stehen weiterhin mit dem MKFFI in Kontakt und werden die Probleme und Fragestellungen, die bei der praktischen Umsetzung vor Ort entstehen, entsprechend weitergeben und uns für Verbesserungen einsetzen.


Geben Sie uns gerne Hinweise, nennen Sie uns die Probleme vor Ort, geben Sie Ihre Anregungen weiter, damit wir uns für Sie einsetzen können. Melden Sie sich bei uns, wenn sich für Sie persönlich Probleme ergeben!


Wir stehen an Ihrer Seite!


Sie erreichen uns unter erziehung(at)komba.de

 

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Vorsitzender
Udo Wegner

Mail: info(at)komba-solingen.de

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