17.02.2011

Umfangreiche Verbesserungen im BT-K, BT-B sowie TVAöD und TVPöD treten rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft

FB Gesundheit-Info 01/2011

Köln, den 11.02.2011 – Unser Dachverband, die dbb tarifunion, und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) haben sich am 1.2.2011 auf umfangreiche Verbesserungen im Besonderen Teil Krankenhäuser (TVöD BT-K), im Besonderen Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen (TVöD BT-B), im TVAöD - Besonderer Teil Pflege – sowie im Tarifvertrag für Praktikanten des Öffentlichen Dienstes (TVPöD) geeinigt. Die Änderungen treten rückwirkend zum 1.1.2011 in Kraft.

 

Verbesserungen im Bereich BT-K und BT-B

 

Zuschlag für nächtlichen Bereitschaftsdienst

 

Zusätzlich zum Bereitschaftsdienst-Entgelt erhalten Beschäftigte für die Zeit des Bereitschaftsdienstes in den Nachtstunden (21.00 Uhr bis 06.00 Uhr) je Stunde einen Zeitzuschlag in Höhe von 15 v.H.. Grund für diese Verbesserung ist die Rechtssprechung des Bundesarbeitsgericht (BAG). Hier wurde in mehreren Verfahren festgestellt, dass zur Erfüllung der Voraussetzungen des § 6 Abs. 5 ArbZG für während des Bereitschaftsdienstes geleistete Nachtarbeitsstunden neben dem Bereitschaftsdienstentgelt ein zusätzlicher Ausgleich in Zeit oder Geld zu erfolgen hat.

 

Zusatzurlaub für nächtlichen Bereitschaftsdienst

 

Für die Zeit der Bereitschaftsdienste in den Nachtstunden erhalten Beschäftigte einen Zusatzurlaub in Höhe von zwei Arbeitstagen pro Kalenderjahr, sofern mindestens 288 Stunden der Bereitschaftsdienste kalenderjährlich in der Zeit zwischen 21.00 Uhr und 6.00 Uhr fallen.

 

Jahressonderzahlung in Entgeltgruppe Kr. 9a

 

Beschäftigte der Entgeltgruppe Kr. 9a erhalten ab dem Jahr 2011 eine Jahressonderzahlung in Höhe vom 90 v. H. (bisher 80 v. H.). Damit werden eventuelle Verluste aufgefangen, die Beschäftigte der Entgeltgruppe Kr. 8a hätten, wenn sie in die Entgeltgruppe Kr. 9a aufsteigen. Der Bereich der Pflege- und Betreuungseinrichtungen (TVöD BT-B) ist von dieser Problematik nicht betroffen.

 

Verbesserungen des TVAöD – Besonderer Teil Pflege – und TVPöD

 

Zeitzuschlag für Nachtarbeit

 

Auszubildende nach dem Besonderen Teil Pflege und Praktikanten, die unter den TVPöD fallen, erhalten für Nachtarbeit (21.00 Uhr bis 06.00 Uhr) künftig wieder einen Zeitzuschlag von mindestens 1,28 Euro. Die im Rahmen der Tarifeinigung 2010 vereinbarte Regelung, wonach der Zeitzuschlag für Nachtarbeit 15 v.H. des auf eine Stunde entfallenden Entgelts beträgt, hatte bei Auszubildenden und Praktikanten im KR-Bereich statt zu einer Erhöhung zu einer Verringerung geführt. Durch die vereinbarte Regelung wird der frühere Zustand wieder hergestellt.

 

V.i.S.d.P.: Yvonne Zimmermann, komba gewerkschaft nrw, Norbertstr. 3, 50670 Köln 

 

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