23.01.2013 / komba gewerkschaft nrw

Feuerwehr-Info Nr. 1/2013

v.l.n.r: Dirk Stratmann, Thorsten Fuchs, Eckhard Schwill, Heike Gebhard, Hans-Willi Körfges, Andreas Hemsing, Nobert Brewer, Valentino Tagliafierro (Foto: Archiv komba gewerkschaft nrw)

komba nrw Fachbereichsvorstand Feuerwehr im Gespräch mit der SPD Fraktion

Zu einem Gespräch trafen sich am 21. Januar 2013 Mitglieder des Fachbereichsvorstandes Feuerwehr der komba gewerkschaft nrw, Dirk Stratmann, Thorsten Fuchs, Nobert Brewer und Valentino Tagliafierro, in Begleitung des stellvertretenden Landesvorsitzenden Andreas Hemsing und Justiziar Eckhard Schwill mit Hans-Willi Körfges, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, und Heike Gebhard, Sprecherin des Unterausschusses Personal.

Das Gespräch ist die Fortsetzung des Gedankenaustausches, der mit der Feuerwehrtagung am 24. Oktober 2012 in Bocholt begonnen hat.

Folgende Themen wurden behandelt:

1. Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage
Die Vertreter der komba gewerkschaft machten deutlich, dass die Feuerwehrbeamten die Einhaltung der Zusage auf Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage verschiedene Mitglieder der SPD Fraktion einfordern. Es ist eine Erwartungshaltung bei den Beamten erzeugt worden, die nicht enttäuscht werden darf. Körfges kündigte an, dass die Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage im Rahmen der Dienstrechtsreform behandelt werden soll.

2. Lebensarbeitszeitgrenze von 60 Jahren für Feuerwehrbeamte
Die Mitglieder des Fachbereichsvorstands Feuerwehr machten deutlich, dass an der Lebensarbeitszeitgrenze von 60 Jahren für Feuerwehrbeamte nicht gerüttelt werden darf. Es es völlig unzumutbar, dass ein Feuerwehrbeamter über das 60. Lebensjahr hinaus Dienst verrichten muss. Gebhard wie auch Körfges erklärten, dass es in der SPD Franktion keine Überlegung zur Verlängerung der Lebensarbeitszeitgrenze gibt. Man hat großes Verständnis für die Argumente der Feuerwehrbeamten. Es wird nicht daran gedacht, die Altersgrenze zu ändern.

3. Sonderzahlung
Die komba gewerkschaft fordert die Übernahme der Regelung für die Bundesbeamten, nämlich die Anhebung der Sonderzuwendung auf 60 Prozent der Bezüge gem. § 6 Abs. 2 Sonderzahlungsgesetz und die Einbeziehung in das Grundgehalt. Körfges und Gebhard kündigten an, dass das Thema der Sonderzahlung im Rahmen der Dienstrechtsreform behandelt werden soll.

4. Ausbildung in einem Beamtenverhältnis auf Probe
Die komba gewerkschaft fordert, dass die Ausbildung in den Laufbahnen des mittleren und gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes in einem Beamtenverhältnis auf Probe stattfinden muss. Nur so kann auch zukünftig gewährleistet werden, dass gut qualifizierte Bewerber für den feuerwehrtechnischen Dienst gewonnen werden können. Einem jungen Beamten, der eine qualifizierte handwerkliche Ausbildung nachweist, kann nicht zugemutet werden, mit einem geringen Anwärtergehalt sein Leben zu bestreiten und ggf. eine junge Familie zu versorgen. Körfges und Gebhard halten die Forderungen der komba gewerkschaft für gerechtfertigt und werden diese in die Beratungen zur Dienstrechtsreform einbringen.

5. Novellierung FSHG und Rettungsdienstgesetz
Zur Novellierung des FSHG (Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung) wie auch des Rettungsdienstgesetzes wurden den SPD Politikern weitere Forderungen vorgetragen, die in die Beratungen mit einbezogen werden sollen.

Insgesamt war es ein sehr konstruktives Gespräch. Der Dialog mit den Mitgliedern der SPD Fraktion und dem Fachbereichsvorstand Feuerwehr der komba gewerkschaft nrw wird weiter fortgesetzt.

Köln, den 22.01.2013
V.i.S.d.P.: Eckhard Schwill, Justiziar komba gewerkschaft nrw, Norbertstr. 3, 50670 Köln


Feuerwehr-Info 1/2013
als pdf-Dokument zum Downloaden.

 

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