JAV - Wahlen
Die Wahl
Wer darf wählen?
- Jugendliche unter 18 Jahre
- Auszubildende
- Anwärter und Anwärterinnen
- Praktikanten, die länger als 6 Monate beschäftigt sind
Wer kann gewählt werden?
- Jugendliche unter 18 Jahre
- Auszubildende
- Anwärter und Anwärterinnen
- Praktikanten, die länger als 6 Monate beschäftigt sind
- Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unter 27 Jahre
Wann findet die Wahl statt?
- Die Wahl findet alle zwei Jahre statt
- Der genaue Wahltermin wird vom Wahlvorstand bestimmt.
- Die nächste Wahl findet in 2015 statt.
Wie ist der Ablauf einer Wahl?
- mind. 3 Monate vor Ende der Amtszeit
Bestellung des Wahlvorstandes durch den Personalrat
- spätestens 6 Wochen vor dem Wahltag
Erlass des Wahlausschreibens
- Aushang bzw. Auslegung
- des Wahlausschreibens
- des Wählerverzeichnisses
- der Wahlordnung
- Ab Erlass des Wahlausschreibens bis spätestens 3 Wochen nach Erlass des Wahlausschreibens
Abgabe und Prüfung der Wahlvorschläge
- 3 Wochen nach Erlass des Wahlausschreibens spätestens 1 Woche vor Stimmabgabe
Aushang der Wahlvorschläge
- frühzeitig
Versendung der Wahlunterlagen für die schriftliche Stimmabgabe
- vor Ende der Amtszeit
Wahlhandlung
- am Wahltag
Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses und Ermittlung der gewählten Bewerber sowie schriftliche Benachrichtigung derer
Anfertigung der Wahlniederschrift
- spätestens zwei Wochen nach dem Wahltag
konstituierende Sitzung