Jugend- und Auszubildendenvertretung

In Kommunen und öffentlichen Betrieben mit mehr als 5 Jugendlichen unter 18 Jahren, Auszubildenden, Anwärtern/Anwärterinnen und Praktikanten, die dort länger als 6 Monate beschäftigt sind, kann eine Jugend- und Auszubildendenvertretung gebildet werden.

Sie ist ein wichtiger Bestandteil der Gewerkschaftsarbeit, um die Interessen der jungen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Verwaltungen und öffentlichen Betrieben vertreten zu können.

Daher unterstützt die Landesjugendleitung, in enger Zusammenarbeit mit der Landesgeschäftsstelle, das ehrenamtliche Engagement der gewählten Mitglieder der örtlichen Jugend- und Auszubildendenvertretungen. Sie dient als Ansprechpartner, bietet Seminare und aktuelle Informationen an und unterstützt den Austausch zwischen den verschiedenen Jugend- und Auszubildendenvertretungen.

Die Landesjugendleitung führt Gespräche mit den Vertretern der JAV vor Ort und besucht Jugend- und Auszubildendenversammlungen um dort je nach Wunsch ein Grußwort zu halten oder Stellung zu gewerkschaftspolitischen Themen zu nehmen.

Dieser enge Kontakt gewährleistet, dass einerseits Probleme sowie spezielle Themenbereiche direkt mit den Betroffenen diskutiert werden können und andererseits die Landesjugendleitung Informationen über örtliche Gegebenheiten erhält, die sie in ihre Arbeit auf Landes- und Bundesebene einfließen lassen kann sowie in ihre Arbeit in der Kommission für Personalvertretung, in der die Landesjugendleitung einen festen Sitz hat. 

Auf dieser Seite sind die wichtigsten Punkte bzgl. einer JAV, deren Grundlage das LPVG NRW darstellt, zusammengefasst.

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Kontakt

Vorsitzender
Udo Wegner

Mail: info(at)komba-solingen.de

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Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft

Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft in der komba gewerkschaft

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Service
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