30.01.2013 / komba gewerkschaft nrw

Feuerwehr-Info Nr. 2/2013

v.l.n.r.:Thorsten Fuchs,Ulrike Neuhaus,Norbert Brewer,Verena Schäffer,Susanne Köllner,Eckhard Schwill,Dirk Stratmann,Valentino Tagliafierro (Foto: Archiv komba gewerkschaft nrw)

Fachbereichsvorstand Feuerwehr der komba gewerkschaft nrw im Gespräch mit Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

In Fortsetzung des politischen Dialogs, der mit der komba Feuerwehrtagung am 24. Oktober 2012 in Bocholt begonnen hat, trafen sich am 25. Januar 2013 die Mitglieder des Fachbereichsvorstandes Feuerwehr der komba gewerkschaft nrw in Begleitung der stellvertretenden Landesvorsitzenden Susanne Köllner und Justiziar Eckhard Schwill mit Verena Schäffer, Sprecherin der Grünen im Landtag für Innenpolitik und Strategien gegen Rechtsextremismus sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiterin der Fraktion, Ulrike Neuhaus, zu einem Erfahrungsaustausch.

 

Folgende Themen wurden behandelt:

1. Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage
Die Mitglieder des Fachbereichsvorstandes erneuerten die Forderung nach Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage. Gerade für die unteren Besoldungsgruppen mit einer geringen Versorgung ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Feuerwehrzulage ruhegehaltsfähig wird und somit zu einer Aufstockung der Versorgung führt. Die Feuerwehrbeamten vertrauen auf die Ausagen von Politikern der SPD-Fraktion, wonach schon jetzt die Ruhegehaltsfähigkeit wiederhergestellt werden sollte. Das Vertrauen darf nicht enttäuscht werden.

Schäffer kündigte an, dass das Thema Feuerwehrzulage gemäß der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen Gegenstand des zweiten Teils der Dienstrechtsreform wird. Sie sieht gute Chancen, dass die Ruhegehaltsfähigkeit der Zulage im Rahmen der Reform umgesetzt wird.


2. Anhebung der Sonderzuwendung

Zur Forderung der komba gewerkschaft nrw zur Anhebung der Sonderzuwendung auf  60 Prozent und Einbeziehung ins Grundgehalt machte Schäffer deutlich, dass sie diese Forderung verstehen könne, gab aber zu bedenken, dass die geplante Dienstrechtsreform, in der das Thema beraten wird, haushaltsneutral sein soll. Die Beratungen und Meinungsbildung hierzu sind allerdings noch nicht abgeschlossen.


3. Lebensarbeitszeitgrenze von 60 Jahren bei der Feuerwehr

In der Diskussion machten die komba nrw Vertreter deutlich, dass die Lebensarbeitszeitgrenze von 60 Jahren für die Feuerwehr weiter bestehen bleiben muss und diese Regelungen über den 1. April 2014 hinaus gelten müssen. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten die Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes und damit auch die besondere Altersgrenze für die Feuerwehr. Würde hier keine Verlängerung ausgesprochen, gelten die allgemeinen Altersgrenzen von bis zu 67 Jahren. Aufgrund der hohen Belastungen im Einsatzdienst ist es völlig unzumutbar, eine Anhebung der Altersgrenze vorzunehmen.

Schäffer konnte die Argumente der komba gewerkschaft nachvollziehen und kündigte an, sich für die Beibehaltung der besonderen Altersgrenze für die Feuerwehr einzusetzen.

 
4. Ausbildung in einem Beamtenverhältnis auf Probe
Die komba gewerkschaft nrw fordert, dass die Ausbildung in den Laufbahnen des mittleren und gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes in einem Beamtenverhältnis auf Probe stattfinden muss. Nur so kann auch zukünftig gewährleistet werden, dass gut qualifizierte Bewerber für den feuerwehrtechnischen Dienst gewonnen werden. Dass dies umsetzbar ist, zeigen entsprechende Regelungen im Land Hessen.

Schäffer findet die Forderung plausibel, insbesondere auch vor dem Hintergrund der Nachwuchsgewinnung bei der Feuerwehr. Das Thema sollte nach ihrer Meinung von der komba gewerkschaft in den Beteiligungsprozess zum Dienstrechtsreformgesetz eingebracht werden.


5. Novellierung FSHG
Von Seiten der komba gewerkschaft nrw wurden die wesentlichen Forderungen zur Novellierung des FSHG (Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung) vorgetragen. Das sind:

  • Einführung einer 30stündigen Pflichtfortbildung für Feuerwehrbeamte analog den Regelungen im Rettungsdienst,
  • Einführung eines Amtes des hauptamtlichen Kreisbrandmeisters mit der Mindestqualifikation für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst,
  • Zusammenlegung des Amtes des Wehrführers und des hauptamtlichen Leiters der Feuerwache mit der Maßgabe, dass der Lebenszeitbeamte die Führung der Feuerwehr übernehmen soll,
  • flächendeckende Einführung und Fortschreibung von Brandschutzbedarfsplänen in den Kommunen.


Schäffer nahm auch diese Forderungen mit großem Interesse entgegen und bot an, im Rahmen der konkreten Gesetzesberatungen in einen intensiven Dialog mit der komba gewerkschaft einzutreten.

Die übrigen Forderungen der komba gewerkschaft nrw für den Feuerwehrbereich werden im Rahmen der Beratungen zur Dienstrechtsreform vorgetragen und beraten.

Köln, 30.01.2013,
V.i.S.d.P.: Eckhard Schwill, Justiziar der komba gewerkschaft, Norbertstr.3, 50670 Köln

Feuerwehr-Info 2/2013 als pdf-Dokument zum Downloaden

 

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