01.02.2013 / komba gewerkschaft nrw

Feuerwehr-Info Nr 3/2013

Foto: Jens Bredehorn / pixelio.de

komba nrw nimmt Stellung zur Novellierung des FSHG (Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung)

Am 29. Januar 2013 fand ein erstes Gespräch zur Novellierung des FSHG im Innenministerium statt. Hierzu war die komba gewerkschaft nrw eingeladen. Für den Fachbereichsvorstand Feuerwehr und Rettungsdienst nahmen die Kollegen Norbert Brewer, Fachbereichsvorsitzender, Thorsten Fuchs, stellvertretender Fachbereichsvorsitzender, und Justiziar Eckhard Schwill teil.

Bereits vorab wurden dem Innenministerium erste Forderungen der komba gewerkschaft nrw übermittelt, die in den Gesetzgebungsprozess eingearbeitet werden sollen. Es handelt sich dabei um folgende Punkte:

  1. Einführung einer Mindestfortbildung für hauptamtliche Feuerwehrbeamte in Höhe von 30 Stunden im Jahr analog der Fortbildung für Rettungsassistenten im Rettungsdienstgesetz.
  2. Verpflichtende Einführung und Fortentwicklung von Brandschutzbedarfsplänen in den Kommunen und Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden.
  3. Einführung eines Amtes des hauptamtlichen Kreisbrandmeisters mit der Mindestqualifikation für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst.
  4. In mittleren und großen kreisangehörigen Städten mit hauptamtlichen Wachen sollten für den Leiter der Feuerwehr die gleichen Regelungen wie bei den Berufsfeuerwehren gelten, d. h., der Leiter der Wache ist auch gleichzeitig Leiter der Feuerwehr.
  5. Die Notfallrettung als Bestandteil der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr und damit der öffentlichen Daseinsfürsorge muss unter Beteiligung der Hilfsorganisationen den hauptamtlichen Feuerwehren und Berufsfeuerwehren übertragen werden bzw. in deren Organisationsbereich bleiben.
  6. Der Beamtenstatus der hauptamtlichen Feuerwehrkräfte muss erhalten bleiben.
  7. Schaffung einer Absicherung von hauptamtlichen Feuerwehrbeamten nach beamtenversorgungsrechtlichen Grundsätzen bei Unfällen im Dienst der Freiwilligen Feuerwehren.
  8. Die psychosoziale Unterstützung (PSU) für Einsatzkräfte muss flächendeckend eingeführt und sichergestellt werden. Die im Rahmen von PSU eingesetzten Kräfte müssen die dafür notwendige Qualifikation nachweisen. Für die Aus- und Fortbildung der Kräfte müssen ausreichende Mittel bereitgestellt werden. PSU für Einsatzkräfte muss nach unserer Auffassung im FSHG als zwingende Voraussetzung aufgenommen werden.
  9. Der vorbeugende Brandschutz, der derzeit in §§ 5 und 6 FSHG geregelt ist, muss weiterhin originärer Bestandteile der Feuerwehren bleiben. Den bestehenden Privatisierungstendenzen ist entgegenzutreten. Das bedeutet, dass die Feuerwehren im Genehmigungsverfahren zwingend beteiligt werden müssen.
  10. Die in § 8 derzeit enthaltene Brandschutzerziehung- und Aufklärung muss weiter ausgebaut und durch die Feuerwehren wahrgenommen werden.
  11. Die Polizei- und Feuerwehrleitstellen dürfen nach Ansicht der komba gewerkschaft nrw nicht zusammengelegt werden. Hier muss die Selbständigkeit der Leitstelle für den Feuerschutz und den Rettungsdienst im FSHG gewährleistet werden.
  12. Wir würden uns Qualifikationsvoraussetzungen für den Dienst in den Leitstellen vorstellen. Danach muss neben der Laufbahnprüfung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst die Absolvierung der hauptamtlichen Gruppenführerprüfung sowie die Qualifikation als Rettungsassistent vorausgesetzt werden.
  13. Für die Leitstellen müssen uneingeschränkt die Feuerwehrarbeitszeitregelungen gelten. Ebenso sollte auch geregelt werden, dass der Dienst in der Leitstelle Einsatzdienst der Feuerwehr ist.

Die Vorstellungen des Innenministeriums deckten sich in einigen wesentlichen Punkten mit der Forderung der komba gewerkschaft nrw. So kann sich das Innenministerium einen hauptamtlichen Kreisbrandmeister genauso gut vorstellen wie die Leitung der freiwilligen Feuerwehr mit ständig besetzter Feuerwache durch den Leiter der Wache.

Die Aufschaltung des Notrufs 112 auf die Kreisleitstellen soll nach Auffassung des Innenministeriums weiter vorangetrieben werden. Die Möglichkeit zur Einrichtung einer Berufsfeurwehr soll nach Vorstellung des Innenministeriums auf kreisfreie Städte begrenzt werden, wobei ein Bestandsschutz für bestehende Berufsfeuerwehren im kreisangehörigen Raum gewährleistet werden soll.

Weitere Punkte waren unter anderem:

  • Aktualierung der Regelungen über Werkfeuerwehren mit einer Regelung zur gemeinsamen Werkfeuerwehr für benachbarte Betriebe und in Industrieparks und der Forderungen der besonderen Sachkenntnisse anstelle der Werkzugehörigkeit
  • Neufassung der Regelungen zum Kriesenmanagement entsprechend den Regelungen im Erlass vom 14.12.2004
  • Anpassung der Regelungen zur überörtlichen Hilfe
  • Einführung einer Kinderfeuerwehr
  • Kostenerstattung auch bei grober Fahrlässigkeit, Fehlalarmen von Brandmeldeanlagen sowie bei Bränden in Gewerbe- und Industriebetrieben für aufgwendete Sonderlöschmittel sowie Löschwasserrückhaltung. Hierbei wird eine Anpassung der Kostenberechnung an die Regelungen des KAG angestrebt
  • Überarbeit der Regelungen zum bereichsspezifischen Datenschutz


Im Laufe der Diskussion konnten die Vertreter der komba gewerkschaft nrw die Forderungen einbringen und eingehend diskutieren. Von Seiten des Innenministeriums werden die in dieser Veranstaltung gesammelten Argumente gebündelt und zusammen mit den Vorstellungen der Kommunalen Spitzenverbände und den übrigen maßgeblichen Institutionen im Feuerwehrbereich zu einem Referentenentwurf zusammengefasst. Dieser Referentenentwurf wird dann erneut zur Diskussion gestellt. Die komba gewerkschaft nrw wird auch hier wieder um Stellungnahme gebeten. Aus den Stellungnahmen zu dem Referentenentwurf wird eine Kabinettsvorlage erarbeitet. Diese könnte im Sommer 2013 vorliegen. Auch hierzu wird die komba gewerkschaft nrw zur Stellungnahme gebeten.  

Soweit der Abstimmungsprozess dann abgeschlossen ist, wird voraussichtlich im Spätherbst dieses Jahres ein Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Zudem wir dann ebenfalls eingehend Stellung nehmen.

Wie bereits bei der Novellierung des LPVG NRW findet auch bei diesem Gesetzesvorhaben ein breiter Meinungsbildungsprozess statt, an dem die komba gewerkschaft nrw maßgeblich beteiligt ist.

Schon jetzt möchten wir unsere Personalratsmitglieder und Vertrauensleute in den Feuerwehren aufrufen, uns ihre Vorstellungen und Wünsche zur Novellierung des FSHG zu übermitteln. Wir werden die Vorschläge dann eingehend in unserem Fachbereichsvorstand Feuerwehr und Rettungsdienst beraten und daraus eine Position der komba gewerkschaft nrw erarbeiten. Ihre Vorschläge können Sie gerne an die Rechtsabteilung der komba gewerkschaft nrw unter der Mailadresse wellershausen(at)komba.de zuleiten.

Über den weiteren Prozess werden wir eingehend berichten.

Köln, den 01.02.2013
V.i.S.d.P.: Eckhard Schwill, Justiziar der komba gewerkschaft, Norbertstr.3, 50670 Köln

 

Feuerwehr-Info Nr. 3/2013 als pdf-Dokument zum Downloaden.

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Udo Wegner

Mail: info(at)komba-solingen.de

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