31.03.2020 / komba gewerkschaft nrw

Der komba Fachbereich Gesundheit und Pflege informiert:

© KlausHausmann / pixabay.com
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Persönliche Schutzausrüstung muss ausreichend vorgehalten werden!

Beschäftigte dürfen nicht allein gelassen werden
Der Ausnahmezustand „Corona“ hat bereits nach kurzer Zeit bewiesen, dass die Schwachstellen und Fehlentwicklungen, auf die die komba gewerkschaft schon oft hingewiesen hat, elementare Auswirkungen haben. Man wird noch lange nach dieser Krise mit der ehrlichen Aufarbeitung beschäftigt sein, um künftig nicht nur in Krisenzeiten gute und verlässliche Rahmenbedingungen vorzuhalten. Aktuell bedarf es schneller Hilfen und Problemlösungen, damit die Kolleginnen und Kollegen in der Pflegeberufen ihre Arbeit best-möglich und sicher verrichten können. 

Persönliche Schutzausrüstung oft nicht vorrätig
In vielen Einrichtungen führt derzeit insbesondere die ungenügende rechtzeitige Bevorratung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) zur Gefährdung der Beschäftigten. Oft wird berichtet, dass ein Mundschutz für die gesamte Schicht benutzt werden soll. Es gab sogar Rückmeldungen, dass ein Mundschutz ausdrücklich nur dann benutzt werden soll, wenn der Patient deutliche Symptome einer COVID-19 Erkrankung zeigt. Es kommt zu angeordneten Abweichungen von bisher gültigen Hygieneregeln. Der bestmögliche Schutz der Beschäftigten vor einer Ansteckung kann daher nicht mehr gewährleistet werden. Dabei muss dies absolute Priorität haben, denn ohne gesundes Pflegepersonal kann in den Krankenhäusern und Altenpflegeeinrichtungen keine Versorgung gewährleistet werden. Viele Einrichtungen haben gar nicht oder viel zu spät auf den erhöhten Bedarf reagiert. Oftmals haben Einrichtungen aber auch kein oder kein ausreichendes Budget für die Anschaffung.

Gesetzgeber legt Pauschale für Schutzmaterial für jeden neuen Patienten ab 1. April fest

Der Gesetzgeber hat kurzfristig reagiert und für Krankenhäuser eine Pauschale in Höhe von 50 € für jeden ab 1. April 2020 bis derzeit 30. Juni teil- oder vollstationär aufgenommenen Fall festgelegt. Diese Pauschale wird unabhängig von einer Corona-Diagnose gezahlt und dient insbesondre zum Kauf von PSA.

Unser Tipp an die Betriebs- und Personalräte vor Ort:

  • Sprechen Sie aktiv das Thema ausreichende PSA im Betrieb an
  • Verweisen Sie auf die neue Pauschale ab 1. April und die zweckgebundene Verwendung
  • Recherchieren Sie im Zweifel auch selbst und weisen Sie Ihren Arbeitgeber auf Angebote hin


Altenpflege nicht bedacht!
Die komba gewerkschaft begrüßt grundsätzlich die zweckgebundene Unterstützung der Krankenhäuser. Aufgrund des aktuell hohen Bedarfs hätte es aber zudem einer vorab zu zahlenden Grundpauschale bedurft. Völlig unverständlich ist, dass keine Ausweitung auf die Altenpflege in Form einer Pauschale je Bewohner erfolgt ist. Hier ist zwar keine entsprechende Fluktuation wie im Krankenhaus vorhanden. Aber neben dem Schutz der Beschäftigen muss hier auch der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner bedacht werden, die regelmäßig zur Risikogruppe gehören.

V.i.S.d.P.: Yvonne Pielok, Tarifreferentin, komba gewerkschaft nrw, Norbertstr. 3, 50670 Köln

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Kontakt

Vorsitzender
Udo Wegner

Mail: info(at)komba-solingen.de

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Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft

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