29.08.2013

FB Gesundheit informiert:

BAG-Urteil zu den Überstunden bei Wechselschicht- und Schichtarbeit - Geltendmachung von Ansprüchen

Am 25. April 2013 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG AZ: 6 AZR 800/11) entschieden, dass bei Beschäftigen im Schicht- und Wechselschichtdienst Überstunden nach Maßgabe des § 7 Absatz 8 Buchstabe c TVöD auch dann entstehen, wenn die im Schichtplan/Dienstplan festgelegten täglichen Arbeitsstunden überschritten wurden.

Dies bedeutet, dass den Beschäftigten, die im Schicht- und Wechselschichtdienst Arbeitsleistungen erbringen, ein Anspruch auf Überstundenzuschläge zusteht, wenn die im Dienstplan/Schichtplan festgesetzten Arbeitsstunden über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinausgehen und diese Stunden im Schichtplanturnus nicht ausgeglichen werden.

Der Fachbereich Gesundheit der komba gewerkschaft nrw und der Bundesvorsitzende des Fachbereichs Gesundheit – Michael Kehren – begrüßen die positive Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass in deutschen Krankenhäusern die Praxis vorherrscht, die Beschäftigten entgegen der „Soll-Arbeitszeitplanung“ zu mehr Arbeitsleistung einzusetzen als dies einzelvertraglich in den Arbeitsverträgen vorgesehen ist, wird vom BAG in dieser Entscheidung nun das Offensichtliche bestätigt:

Wird zusätzliche Arbeitsleistung abverlangt, so muss diese auch zusätzlich entlohnt werden.

Deshalb empfiehlt die komba gewerkschaft nrw zur Wahrung eventuell bestehender Ansprüche den Beschäftigten, die die Voraussetzungen erfüllen, den Anspruch auf Überstundenzuschläge gegenüber ihrem Arbeitgeber geltend zu machen. Bitte beachten Sie, dass die Ansprüche auf Grund der Ausschlussfrist immer sechs Monate rückwirkend geltend gemacht werden können. Auf das entsprechende Rundschreiben Nr.: 15/2013 der komba gewerkschaft nrw und die Musteranträge, die Ihren Ansprechpartnern vor Ort zur Verfügung stehen, wird verwiesen.

V.i.S.d.P.: Anna Wilmsen, komba gewerkschaft nrw, Norbertstr. 3, 50670 Köln

Flugblatt des FB Gesundheit "BAG-Urteil zu den Überstunden bei Wechselschicht- und Schichtarbeit - Geltendmachung von Ansprüchen" als pdf-Dokument zum Downloaden.

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Udo Wegner

Mail: info(at)komba-solingen.de

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