27.05.2020 / komba gewerkschaft nrw

NRW-Landesregierung: Aufstockung der Corona-Prämie für Altenpflege

© rawpixel / pixabay.com
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komba gewerkschaft spricht sich aus guten Gründen für gesetzliche Regelung für alle systemrelevanten Bereiche aus.

Ende April 2020 beschloss die Bundesregierung einen steuer- und sozialabgabenfreien „Corona-Bonus“ in Höhe von bis zu 1.500 Euro (bei Vollzeitbeschäftigung) für den Bereich der Altenpflege. Dieser Beschluss gilt nur für den Bereich der Altenpflege (stationär und ambulant) und nicht für andere Pflegebereiche.

Dabei sieht der Bundesgesetzgeber eine Staffelung der Prämie in fünf Gruppen zwischen 100 Euro und 1.000 Euro vor, wobei sich die Gruppeneinteilung nach der Tätigkeit richtet. Damit erhalten nicht nur Pflege- und Pflegeassistenzpersonal, sondern auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helfer im freiwilligen sozialen Jahr und Leiharbeiter sowie Mitarbeiter in Servicegesellschaften eine Prämie.

Darüberhinaus können die Bundesländer, Einrichtungsträger und Arbeitgeber eine Aufstockung entsprechend der Staffelung auf 150 Euro bis 1.500 Euro vornehmen. Finanziert wird diese "Corona-Prämien" durch die soziale Pflegeversicherung - mit Hilfe eines Steuerzuschusses.

Die NRW-Landesregierung hat nun am 25. Mai 2020 entschieden, dass die Möglichkeit der steuerfreien Aufstockung vollumfänglich genutzt wird.

Unter Beachtung einer Voll- bzw. Teilzeittätigkeit wurde folgende Staffelung beschlossen:

  • Beschäftigte, die hauptsächlich in der direkten Pflege oder Betreuung arbeiten: bis zu 1.000 Euro (Grundprämie) sowie bis zu 500 Euro (Landesaufstockung)
  • Weitere Beschäftigte, die mindestens 25 Prozent der Arbeitszeit in der direkten Pflege und Betreuung mitarbeiten: bis zu 667 Euro (Grundprämie) sowie bis zu 333 Euro (Landesaufstockung)
  • Sonstige Beschäftige in den Pflegeeinrichtungen (z.B. Personal in der Verwaltung, Küche, Haustechnik, Gebäudereinigung, Empfangssicherheitsdienst, Garten-/Geländepflege, Wäscherei, Logistik sowie Personal, das nicht unmittelbar oder mindestens bis zu 25 Prozent in der direkten Pflege arbeitet): bis zu 334 Euro (Grundprämie) sowie bis zu 166 Euro (Landesaufstockung)

Für Freiwillige im freiwilligen sozialen Jahr sowie Auszubildende ist keine anteilige Auszahlung in Falle einer Teilzeitbeschäftigung vorgesehen, so dass hier eine einheitliche Auszahlung erfolgt:

  • Freiwillige im freiwilligen sozialen Jahr: 100 Euro (Grundprämie) sowie 50 Euro (Landesaufstockung)
  • Auszubildende: 600 Euro (Grundprämie) sowie 300 Euro (Landesaufstockung)

Derzeit ist noch nicht klar, wann die Prämie ausgezahlt werden kann. Es wird mit einem Zeitfenster zwischen Mitte Juli 2020 und Mitte Februar 2021 gerechnet, da die Zahlung vor allem in der Verantwortung der Pflegekassen und Einrichtungsträger bzw. Arbeitgeber liegt, denen das Gesetz die Verantwortung für die Auszahlung übertragen hat. Das Gesetz sieht vor, dass alle Pflegeeinrichtungen und Arbeitgeber eine Vorauszahlung in Höhe der gemeldeten Beträge bis spätestens 15. Juli bzw. bis 15. Dezember 2020 erhalten. Bis zum 15. Februar 2021 haben die Pflegeeinrichtungen und Arbeitgeber nach Abschluss des Verfahrens den Pflegekassen die tatsächlich ausgezahlten Prämien anzuzeigen.

Die komba gewerkschaft begrüßt grundsätzlich, dass systemrelevante Berufe durch staatliche Leistungen wertgeschätzt werden. Selbstverständlich haben die Beschäftigten in der Altenpflege diese Wertschätzung schon lange und umso mehr in der aktuellen Situation verdient. Mit guten Gründen spricht sich die komba gewerkschaft aber dafür aus, nicht nur einzelne Bereiche für einmalige Prämienzahlungen auszuwählen, sondern durch eine gesetzliche Regelung alle systemrelevanten Bereiche zu belohnen.

Daher will die komba gewerkschaft die begrüßenswerte Debatte über die Wertschätzung von Berufen in systemrelevanten Bereichen nicht einmalig, sondern grundlegend und dauerhaft führen.

Denn gerade jetzt wird deutlich, wie wichtig der gesamte öffentliche Dienst für das Funktionieren unseres Staates und für den Zusammenhalt der Gesellschaft ist. Politik und Arbeitgeber müssen endlich einsehen, dass der gesamte öffentliche Dienst systemrelevant ist!

Als komba bleiben wir daher mehr denn je bei unserer Forderung, dass die Lösung für eine ernstgemeinte faire Wertschätzung der wichtigen und herausfordernden Arbeit bei allen systemrelevanten Berufen des öffentlichen Dienstes ohne Ausnahme in dauerhaft zeitgemäßen, attraktiven und verbindlichen Rahmenarbeits- und Einkommensbedingungen und richtigen politischen Weichenstellungen liegt. Allein hierdurch kann dem aufgrund der schwierigen demografischen Situation bestehende Fachkräftemangel begegnet werden und nur dann werden die Beschäftigten perspektivisch in jeder Lage mit Flexibilität und Leistungsfähigkeit ihrer wichtigen Funktion gerecht werden können. So kann die grundsätzlich und vor allem in Krisenzeiten notwendige Infrastruktur gewährleistet und aufrechterhalten bleiben!

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Vorsitzender
Udo Wegner

Mail: info(at)komba-solingen.de

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